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European Enamel Association

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Juni 2026
Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 der Kommission, der im Rahmen der Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 erlassen wurde, müssen bestimmte Informationen, die für die Bewertung von Emaille, Keramik und anderen anorganischen Materialien erforderlich sind, noch vervollständigt oder aktualisiert werden.
Als Teil des vereinbarten Aktionsplans wurde im Januar 2026 eine Absichtserklärung bei der ECHA eingereicht. Zweck dieser Mitteilung war es, die ECHA über die Notwendigkeit zu informieren, die derzeit in der Europäischen Positivliste 2029 (EUPL 2029) enthaltenen Informationen zu aktualisieren sowie das Fehlen von Migrationsgrenzwerten für bestimmte in Anhang V des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/367 der Kommission aufgeführte Elemente zu beheben.

Derzeit wird an der Erstellung des Antragsformulars gearbeitet. Dies umfasst die Erhebung und Bewertung toxikologischer Informationen für die sogenannten „relevanten chemischen Spezies“. Im Falle der Materialart „Emaille, Keramik und andere anorganische Materialien“ konzentriert sich diese Arbeit insbesondere auf Elemente, die derzeit nicht in der EUPL 2029 enthalten sind, wie beispielsweise Hafnium (Hf), sowie auf Elemente, für die kein Migrationsgrenzwert (MTCtap) festgelegt wurde.

Das Antragsformular wird voraussichtlich Anfang Januar 2027 eingereicht, sobald die ECHA-Industrieplattform verfügbar ist und auf der ECHA-Website veröffentlicht wurde.

Um die ordnungsgemäße Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie sicherzustellen, arbeiten wir aktiv mit der ECHA sowie mit renommierten europäischen Beratungsunternehmen zusammen, die über umfassende Fachkenntnisse in der Toxikologie von Metallen und Metalloxiden verfügen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, einen endgültigen Termin für die Aktualisierung der für Emaille geltenden Bestimmungen der Trinkwasserrichtlinie anzugeben. Es werden jedoch alle notwendigen Schritte unternommen, um eine solide, technisch fundierte und zeitnahe Umsetzung dieses neuen und komplexen Verfahrens für unsere Branche zu unterstützen.

Juli 2023
Standpunkt der Emailindustrie zur Bewertung der hygienischen Eignung von Email im Kontakt mit Trinkwasser



Im Rahmen der europäischen Harmonisierung von Materialien, die für den Kontakt mit Trinkwasser bestimmt sind, freut sich die EEA WGDW, gemeinsam mit der ECHA [European Chemicals Agency] an der Erstellung der ersten europäischen Positivliste für die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 mitzuwirken. Im Jahr 2025 soll sie veröffentlicht werden. Für die EEA ist es sehr wichtig, in diesen Diskussionen vertreten zu sein, weil sie zu großen Veränderungen bei der Bewertung von Emaillen führen werden, die für den europäischen Markt in Kontakt mit Trinkwasser bestimmt sind. Die WGDW wird ihre Bemühungen, die europäischen Behörden bei der Neufassung von Artikel 11 der Trinkwasserrichtlinie zu unterstützen, fortsetzen.

September 2021
Die neue europäische Trinkwasserrichtlinie

Am 12. Januar 2021 trat die neue europäische Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um dies in ihre nationalen Gesetze umzusetzen. Die Richtlinie 2184/2020 enthält eine Aktualisierung der Wasserqualitätsstandards. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten der ersten Trinkwasserrichtlinie (98/83 / EG) hat die Europäische Union die Schadstoffschwellen (z. B. Blei) überarbeitet und Grenzwerte für neue Stoffe eingeführt. Ab dem 12. Januar 2023 wird die alte aufgehoben

Die WGDW unterstützt auch den gemeinsamen Lösungsansatz "4MSI Common approach" für Email-Werkstoffe, die nach Artikel 11 der europäischen Richtlinie 2184/2020 verwendet werden sollen.

Die WGDW nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das UBA [Umwelt Bundesamt - Deutschland] den Umrechnungsfaktor für Warmwasserspeicher (>10l) in dem aktualisierten Dokument Bewertungskriterien für Emails und keramische Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser (Tabelle 14 in §8.3.5) geändert hat. Dies ist das Ergebnis einer langen Zusammenarbeit zwischen der EEA und dem UBA, bei der die realen Oberflächen-/Volumenverhältnisse der auf dem Markt befindlichen Warmwasserspeicher verwendet wurden, um zu einem realistischen Umrechnungsfaktor zu gelangen. Das aktualisierte Dokument wird am 12/09/2021 in Kraft treten.

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